Wer in Deutschland eine Website zu gewerblichen Zwecken betreibt unterliegt der sogenannten „Impressumspflicht“. Fehlt ein Impressum oder sind darin eklatante Fehler enthalten drohen empfindliche Geldstrafen in Form von Abmahnungen für den Betreiber der Seite. Damit ihnen das erspart bleibt beantwortet dieser Artikel die wichtigsten Fragen zur Erstellung eines rechtssicheren Impressums.
Lesezeit: 4:30 min. – Artikel aktualisiert am 01.02.2019
Natürlich wissen sie was ein Impressum ist. Das wussten sie auch schon, als es noch kein Internet gab. Denn in Zeitungen, Zeitschriften und natürlich Büchern ist ebenfalls ein Impressum zu finden. Meist sind die Angaben im Impressum ziemlich klein gedruckt, das Element wirkt generell eher unscheinbar und soll den Leser nicht sonderlich stören. Dabei enthält es wichtige Angaben, die uns Leser früher oder später doch interessieren. Der lateinische Begriff Impressum bedeutet übersetzt offenbar soviel wie „Hineingedrücktes“ oder „Aufgedrücktes“ und soll uns Auskunft über die Herkunft einer Publikation liefern.
(Quelle: Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Impressum).
Was ist ein Web-Impressum?
Das Web-Impressum wird auch Anbieterkennzeichnung genannt. Es soll Besuchern der Website Auskunft darüber geben, mit wem sie es zu tun haben. Es enthält Pflichtangaben zu dem / den Verantwortlichen der Website.
Wer muss auf seiner Internetseite ein Impressum anbieten?
Sie müssen ein Impressum auf ihrer Website anbieten, wenn ihr Web-Angebot gewerblich ist. Die gesetzliche Regelung und der dazugehörige sprachliche Ausdruck sind sehr schwammig und werden ihnen mehr Fragen als konkrete Antworten liefern. Deshalb verzichte ich an dieser Stelle darauf. Ein Online-Shop ist ohne jeden Zweifel ein gewerbliches Web-Angebot. Eine Unternehmens-Website ebenfalls, selbst wenn sie nur indirekt darüber verkaufen. Private Websites benötigen kein Impressum!
Tipp: Wenn sie sich unsicher sind, dann erstellen sie ein Impressum. Besser eins zu viel als eins zu wenig.
Wie und wo auf der Webseite muss das Impressum platziert werden?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass das Impressum leicht erkennbar, direkt erreichbar und immer verfügbar sein muss. Das scheint auf den ersten Blick einfach und einleuchtend. Aber was genau bedeutet das?
Auch wenn sie andere Begriffe wie z. B. Anbieterkennzeichnung oder Kontakt benutzen dürfen, rate ich ihnen: nennen sie das Impressum auch Impressum!
Ich rate ihnen ebenfalls dazu, das Impressum nicht in einem Drop-Down-Menü der Navigation zu verstecken, sondern den Link zur Impressum-Seite als direkt anklickbaren Link anzubieten. Ich komme immer wieder auf Seiten, auf denen ich das Impressum lange suchen muss. Der Gesetzgeber fordert, dass das Impressum mit maximal 2 Klicks zu erreichen sein soll. Halten sie sich unbedingt daran.
Benutzen sie für die Darstellung ihres Impressums auf keinen Fall eine eingebettete Grafik-Datei. Sollte die Datei aus technischen Gründen einmal nicht an den Browser des anfragenden Website-Besucher ausgeliefert werden wäre das ein abmahnfähiger Verstoß.
Bei technischen Fehlern des Servers oder Nichterreichbarkeit ihrer Website aufgrund von Wartungsarbeiten können sie aufatmen. Dafür sind sie nicht verantwortlich. Hier droht keine Gefahr.
Welche Informationen muss ein Impressum beinhalten?
Die Informationen zum Anbieter des Web-Angebots sollen einen Kontakt einfach machen und darüber hinaus „ladungsfähig“ sein. Was das bedeutet? Hier kommen die Fakten:
1. Name des Anbieters
Das ist der Regel der Name des Domain-Inhabers. Bei natürlichen Personen wird Vor- und Zuname angegeben. Bei juristischen Personen die volle Bezeichnung des Unternehmens sowie unbedingt die Rechtsform (GmbH, AG etc.).
2. Anschrift
Sie müssen die Anschrift so angeben, dass man sie ggf. zu einem Gerichtstermin vorladen kann. Das heißt: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort. Ein Postfachangabe ist auf keinen Fall ausreichend!
3. Informationen zur schnellen Kontaktaufnahme
Das bedeutet konkret: Telefonnummer und Email-Adresse. Eine Faxnummer ist nicht gefordert.
4. Vertretungsberechtigte
Ist der Anbieter eine juristische Person so müssen die gesetzlichen Vertreter mit Vor- und Zunamen genannt werden. Zum Beispiel die Geschäftsführer einer GmbH.
5. Angaben zur Registereintragung
Sollte der Anbieter dazu verpflichtet sein, sich in ein Register (z. B. Handelsregister) einzutragen, so muss diese Angabe auch im Web-Impressum erscheinen. Anzugeben sind Registergericht und Registernummer.
6. Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
Ist ihnen vom Finanzamt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugeteilt worden, dann gehört auch diese ins Web-Impressum.
Achtung: Für Unternehmen gibt es neben der Umsatzsteueridentifikationsnummer noch eine weitere „Steuernummer“, die interne Vorgänge zwischen dem betreffenden Unternehmen und dem zuständigen Finanzamt regelt.
Diese ganz simpel „Steuernummer“ betitelte Angabe gehört auf gar keinen Fall in ein Impressum. Bitte überprüfen sie umgehend ihre aktuelles Impressum und nehmen sie ggf. die Steuernummer raus. Es kommt durchaus vor, dass unvorsichtige Finanzämter am Telefon Informationen zu Steuernummern an unbefugte Dritte weitergeben.
Was sie darüber hinaus noch wissen sollten
Was ist eigentlich ein Abmahnung?
Eine Abmahnung ist quasi eine „gelbe Karte“ mit der sie von einem Dritten dazu aufgefordert werden, ein bestimmte Handlung zu unterlassen. Eine Abmahnung erhalten sie in der Regel von einem Rechtsanwalt, der für einen Klienten die Abmahnung erstellt hat. Dadurch sind dem Klienten Kosten entstanden (nämlich die Kostennote des Rechtsanwalts). Diese möchte er, neben einem geänderten Verhalten, von ihnen erstattet haben. Oft sind die geforderten Kostenerstattungen mehrere hundert Euro teuer, nicht selten auch über tausend Euro. Es gibt Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, abmahnfähige Online-Handlungen zu beanstanden und damit Geld zu verdienen. Wir nennen diese Leute dann auch „Abmahn-Mafia“.
Kann ich mit gutem Gewissen einen Impressum-Generator verwenden?
Jein. Es gibt gute Generatoren und leider auch schlechte. In jedem Fall ist der Generator aber von ihren korrekten Eingaben abhängig. Wenn diese schon fehlerhaft sind, kann der Generator nur ein schlechtes Impressum ausspucken. Wenn sie einen Generator benutzen, dann rate ich ihnen das Ergebnis genau zu überprüfen.
Brauche ich für meine Facebook-Seite, meinen Twitter-Account, Xing und LinkedIn-Profile etc. auch ein Impressum?
Wenn sie diese gewerblich nutzen, dann ja. Die Pflichtangaben sind dieselben. Bei Facebook und Xing ist ein Impressum im nu erstellt. Für Twitter und LinkedIn muss man schon ein bisschen tricksen.
Muss ich im Impressum die richtigen gesetzlichen Paragraphen nennen?
Nein, das müssen sie nicht. Auch wenn es in fast allen Impressum-Texten praktiziert wird. Sie müssen die gesetzlichen Vorgaben befolgen, aber niemanden klar machen, wo diese Vorgaben im Gesetz zu finden sind.
Was sind „inhaltlich verantwortliche Personen“?
Sie müssen eine inhaltlich verantwortlich Person im Impressum angeben, wenn sie redaktionell-journalistische Inhalte auf ihrer Website anbieten. Auch hier ist die gesetzliche Definition relativ schwammig, weil nicht genau geklärt ist, was redaktionell-journalistische Inhalte überhaupt sein sollen. Ich kann ihnen das auch nicht bis in letzte Detail beantworten. Gemeint sind damit auf jeden Fall solche Seiten wie die von Spiegel Online oder eben anderen Printmedien. Wenn sie einen Blog betreiben und sich darin zu politisch-kulturellen Themen äußern, sollten sie ebenfalls eine inhaltlich-verantwortliche Person nennen. Texte auf ihrer Website, die ihr Unternehmen und ihre Produkte oder Dienstleistungen beschreiben, fallen jedenfalls nicht unter den Begriff redaktionell-journalistisch.
Was ist ein Disclaimer? Muss sowas auch in ein Impressum?
Auch wenn ein Disclaimer und auch die Hinweise zum Datenschutz oft auf der Impressum-Seite zu finden sind, so trenne ich diese Dinge inhaltlich voneinander.
In diesem Artikel über den Disclaimer (das ist im Prinzip der Versuch, sich von sämtlichen Haftungsthemen auszuschließen) erkläre ich, was es damit auf sich hat.
Fazit:
Das Thema Impressum ist nicht zu vernachlässigen. Gehen sie am besten noch heute hin und überprüfen sie die Angaben in ihrem Impressum nach den im Artikel genannten Kriterien. Wenn sie unsicher sind, machen sie lieber mehr Angaben als zu wenig. Einzig die Steuernummer verwenden sie auf gar keinen Fall. Verlassen sie sich nicht blind auf Impressum-Generatoren. Überprüfen sie auch ihre gewerblich ausgerichteten Social-Media-Accounts auf die notwendigen Pflichtangaben.