Wenn ja, dann ist in jedem Fall Obacht geboten. Viele Websitebetreiber gehen mit der Verwendung von fremden Bildern (das Gleiche gilt im Übrigen für Musiktitel und Texte) sehr arglos um. Es drohen Verletzungen des Urheberrechts in machen Fällen auch der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen.
Wem gehören die Bildrechte?
Wie jedes Thema aus der Abteilung Online-Recht ist die Sache recht unübersichtlich. Wenn sie ein Bild auf ihrer Website verwenden, dann sollten sie sich stets fragen, wer die Rechte an diesem Bild hat. Kann diese Frage nicht geklärt werden, dann rate ich dringend von der Verwendung dieses Fotos ab. Einige Ahnungslose bemühen zur Bildakquise gerne die Google Bildersuche und laden anschließend dort Bilder runter und dann auf die eigene Homepage hoch. Kann gut gehen, aber eben auch nicht.
Es drohen Abmahnungen
Die Urheber der Bilder haben durchaus mittels extra dafür konzipierter Software die Möglichkeit, das Internet nach ihren Werken und deren Verwendung zu durchsuchen. Es muss also niemand explizit auf ihre Website kommen, um einen unerlaubte Verwendung von Bildmaterial festzustellen. Hat man sie erwischt so drohen empfindliche Abmahnungen und Geldstrafen.
Fotolia & Co.: Unbedingt die Lizenz studieren
Etwas sicherer ist dagegen der Kauf von Bildern bei Diensten wie shutterstock, Getty Images oder dem sehr bekannten Fotolia. Mit dem Kauf eines Bildes erwerben sie gleichzeitig eine entsprechende Nutzungslizenz, die ihnen „relativ“ genau sagt, was sie mit dem Bild tun und lassen dürfen. Diese Lizenz sollten sie vor Verwendung des Bildes intensiv studieren.
Urheber nennen – an der richtigen Stelle
In dem meisten Fällen verlangt die Lizenz einen Urhebervermerk, der darüber Auskunft gibt, wer das Bild gestaltet (fotografiert) hat und woher es bezogen wurde (z. B. /Fotolia). Bisher konnte man solche Bildnachweise unauffällig im Impressum oder der Datenschutzerklärung unterbringen. Manche Dienste verlangen aber seit einiger Zeit den direkten Hinweis im Bild oder darunter.
Bei Personen Erlaubnis einholen
Zu guter Letzt sollten sie auch prüfen, ob sie nicht eventuell auch die Persönlichkeitsrechte von auf den Bildern abgebildeten Personen verletzten. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter per Foto auf der Website abbilden benötigen dazu deren Einverständnis.
Fazit
Bevor sie ein fremdes Bild verwenden, prüfen sie die Urheberrechtsfrage. Nicht geklärte Rechte stellen eine potentielle Abmahngefahr da. Wenn sie Onlinebilderdienste wie Fotolia nutzen ist stets die Lizenz zu studieren und nach deren Aufforderung zu handeln. Klären sie bei Personenabbildungen ebenfalls das Nutzungsrecht ab.
Dieser Artikel ist in meiner Rubrik „Tipp“ erschienen und sehr knapp gefasst. Haben sie Interesse an einem ausführlichen Bericht zu diesem Thema? Dann schreiben sie mir kurz eine Email an oliver@oliverhannus.de.
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